Kollektivschutz, Geländer

Der Begriff Kollektivschutz bezeichnet eine Form der Absturzsicherung von Personen, die im Gegensatz zur Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nicht individuell sichert, sondern allgemein.

Kollektivschutz sichert grundsätzlich alle Personen in absturzgefährdeten Bereichen wie Absturzkanten auf Dächern und Gebäuden, Brücken, Treppen oder auch großen Maschinen, ohne das eine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich ist. Technische Umsetzungen von Maßnahmen zum Kollektivschutz können Auffangnetze, Gerüste oder ein sogenannter Seitenschutz sein. Die bekannteste und gängigste Form - im Alltag wie bei der Arbeit - ist das (Schutz-)Geländer. Typische Einsatzorte für Kollektivschutz sind Treppen und Brücken, aber auch Lichtkuppeln, Photovoltaik-Module, Schornsteine und Dächern.

Schutzgeländer können auf verschiedene Arten am Bauwerk befestigt werden. Für Gebäude, auf denen eine Dachdurchdringung nicht erwünscht ist, beispielsweise auf Produktionshallen der Lebensmittel- oder Pharmaindustrie, können Schutzgeländer verwendet werden, die auf Bitumen- und Folienoberflächen verschweißt oder mit Gewichten beschwert werden.

Ein Schutzgeländer muss laut DIN EN 13374:2013 eine Mindesthöhe von 100 cm haben; gemäß der in der Industrie anzuwendenden DIN EN 14122-3 „Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen“ beträgt die Mindesthöhe von Schutzgeländern sogar 110 cm. Wird ein Geländer an einer Dachkante befestigt, die keine Attika aufweist, oder ist die Attika niedriger als 10 cm, ist ein entsprechender Schutz auf dieser Höhe notwendig, beispielsweise in Form einer zusätzlichen Fußleiste.